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Hilfen für Unternehmen

Symbolbild: Hilfen für Unternehmen

Auf Bundesebene wurden eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen, die Unternehmen, die besonders vom Ukraine-Krieg oder von den steigenden Energiepreisen betroffen sind, unterstützen sollen. Dazu gehören unter anderem das im April beschlossene "Schutzschild für vom Krieg betroffene Unternehmen" mit KfW-Kreditprogramm, Bürgschaftsprogramm des Bundes und der Länder, Eigen- und Hybridkapitalhilfen sowie die Unterstützung von Energieunternehmen bei bestimmten Liquiditätsengpässen. Auch konnten energieintensive Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener Erdgas- und Strompreise bis Ende 2022 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Zuschüsse beantragen. Firmen und Betriebe profitierten ebenfalls durch die Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas. Durch all die Maßnahmen sollten Unternehmen unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden.

Mitte Dezember des Jahres 2022 wurden zudem die Strom- und Gaspreisbremsen beschlossen, die Ende des Jahres 2023 ausläuft. Diese gelten nicht nur für Privatverbraucherinnen und -verbraucher, sondern auch für Unternehmen, solange diese einen Stromverbrauch von unter 30.000 Kilowattstunden im Jahr haben. Auch für die Großindustrie wird der Preis für einen Teil des Energieverbrauchs gedeckelt. Nähere Informationen finden Sie hier.

Auch Unternehmen, gerade Industriebetriebe, sind angehalten, Energie zu sparen. Die Bundesregierung hat dazu auch bereits einige neue Vorschriften erlassen, die Strom einsparen sollen. Insbesondere die energieintensive Industrie Bremens ist stark von den Preissteigerungen betroffen. Die Gewerbeaufsicht Bremen unterstützt Unternehmen unter anderem bei der Umstellung ihrer Energieversorgung. Unternehmen können sich für weiterführende Auskünfte und Beratung neben der Gewerbeaufsicht an ihre Energieversorger und den Netzbetreiber wesernetz wenden. Auch die Handelskammer Bremen bietet betroffenen Betrieben weitere Informationen.

Als zusätzliche Maßnahme wurden Härtefallhilfen initiiert, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die wegen der Energiepreise in Existenznot geraten, unterstützen sollten. Insgesamt standen hierfür 30 Millionen Euro zur Verfügung, die anteilig durch den Bund und das Land Bremen finanziert wurden. Der Förderungszeitraum für diese Hilfen ist seit dem 05.04.2023 abgelaufen. Nur wenige Unternehmen in Bremen beantragten letztendlich die Härtefallhilfen.

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