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Referat 14 - Angelegenheiten des Stadtteilmanagements, der Beiräte und der Ortsämter

In diesem Referat ist die Rechts- und Fachaufsicht der bremischen Ortsämter organisiert. Ebenso wird in der Senatskanzlei die Arbeit der Beiräte unterstützt und die Sitzungen der Beirätekonferenz koordiniert.
Ortsamts- und Beiratsangelegenheiten sind neben den Medienangelegenheiten und dem Kirchenrecht die einzigen Zuständigkeiten, die in Bremen nicht von einem Fachressort wahrgenommen wird, sondern allein von der Senatskanzlei.

In den folgenden Abschnitten dieser Internetseite haben wir für Sie eine kurze Einführung und einen Abschnitt Aktuelles bereitgestellt. Ebenso werden die Beirats- und Ortsamtsbereiche, somit die Kontaktmöglichkeiten für Ihren Wohn- und Lebensbereich, einen Überblick über das Beiräte- und Ortsamtswesen mit den jeweiligen Aufgaben und eine Information über die Beirätekonferenz dargestellt. Abschließend können Sie sich über den Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Beiratsangelegenheiten in der Stadtbürgerschaft informieren.

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten

Einführung und Aktuelles

Auch im Bundesland Bremen mit seinen Städten Bremerhaven und Bremen gibt es neben dem Landes- und Stadtparlament, eine stark verankerte Kommunalpolitik.

Beirats- und Ortsamtsbereiche

Die Beiräte haben den rechtlichen Status von Verwaltungsausschüssen, werden andererseits aber von den Bürgerinnen und Bürgern für vier Jahre direkt gewählt.

Beiräte

Der Beirat ist das direkt gewählte "Stadtteilparlament" für die Belange des Stadtteils. Er berät über alle Angelegenheiten, die von öffentlichem Interesse sind und befasst sich mit allen aus der Bevölkerung kommenden Wünschen, Anregungen und Beschwerden.

Jugendbeiräte

Der Jugendbeirat oder das Jugendforum ist das von Jugendlichen direkt gewählte "Jugendparlament" und vertritt die Interessen von jungen Menschen im Stadtteil.

Ortsämter

Die jeweilige Ortsamtsleiterin oder der Ortsamtsleiter hat mit seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen u. a. die Aufgabe, die Sitzungen der Beiräte und der Ausschüsse vorzubereiten.

Beirätekonferenz

Die nach dem neuen Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter eingeführte Beirätekonferenz ersetzt den bisherigen Gesamtbeirat.

Ausschuss für Petitionen und Bürgerbeteiligung (Stadt)

Der Ausschuss der Stadtbürgerschaft ist zuständiger Parlamentsausschuss im Sinne des § 11 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter.

Neues Beirätegesetz

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Richtlinie zur Geschäfts-ordnung der Beiräte (Muster-geschäfts-ordnung)

Herunterladen (pdf, 304.9 KB)

Die Termine der Beiratssitzungen finden Sie auf den Webseiten der Ortsämter

Blumenthal

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Borgfeld

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Burglesum

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Hemelingen

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Horn-Lehe

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Huchting

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Mitte / Östliche Vorstadt

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Neustadt / Woltmers-hausen

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Oberneuland

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Obervieland

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Osterholz

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Schwachhausen / Vahr

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Seehausen

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Strom

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Vegesack

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West

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