Das Bremer Rathaus als ein öffentliches Gebäude wird an Gedenk- und Feiertagen beflaggt (siehe Beflaggungskalender). Eine Beflaggung öffentlicher Gebäude im Land Bremen erfolgt auch an den Tagen der Bundestags-, Landtags-, und Kommunalwahlen sowie dem Tag der Wahl des Europäischen Parlaments, sofern sich in diesem Gebäude ein Wahllokal befindet. Wenn Staatsbesuche im Rathaus anstehen, ist die offizielle Beflaggung Teil der Ehrerbietung gegenüber dem Gast.
Bei der Beflaggung orientiert sich das Bundesland Bremen grundsätzlich an dem Beflaggungserlass des Bundes (Hinweise des Bundesinnenministeriums: Allgemeines zur Beflaggung). In Bremen sind die Flaggen - von vorne auf das Gebäude gesehen - folgendermaßen angeordnet: die Europaflagge links, die Bundesflagge mittig und die Staatsflagge mit dem großen Bremer Staatswappen (dem Bremer Schlüssel im Wappenschild – getragen von drei Löwen) rechts. Bei Staatsbesuchen hängt die Nationalflagge des Gastes an Stelle der Europaflagge.
Die Bremerinnen und Bremer nennen ihre Flagge übrigens Speckflagge.
Datum | Grund der Beflaggung |
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27. Januar | Tag des Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus (Trauerbeflaggung) |
1. Mai | Tag der Arbeit |
9. Mai | Europatag |
23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
17. Juni | Jahrestag des 17. Juni 1953 (Gedenktag) | 20. Juni | Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
20. Juli | Gedenktag an die Männer und Frauen des Deutschen Widerstands gegen den Nationalsozialismus |
Letzter Donnerstag im September | Weltschifffahrtstag |
3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag (Trauerbeflaggung) |
Kurze Erläuterungen zu den einzelnen Gedenk- und Feiertagen finden Sie hier.
Das Rathaus und der Roland auf dem Marktplatz zu Bremen sind seit 2004 UNESCO-Welterbe. Das Ensemble ist ein "einzigartiges Zeugnis" für die Entwicklung von bürgerlicher Autonomie und Marktrechten, wie diese sich im Laufe von Jahrhunderten in Europa herausformten.