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Finanztipps für Bürgerinnen und Bürger

Die starken Preissteigerungen bei Energie stellen für viele Menschen eine große Belastung dar. Hier finden Sie einige Informationen dazu und Hinweise, an welche Stellen Sie sich wenden können, falls Sie Schwierigkeiten mit der Zahlung ihrer Energierechnungen haben.

Versorgungsunternehmen wie Stadtwerke kaufen Strom und Gas an der Energiebörse. Bereits im Jahr 2021 befanden sich die Großhandelspreise dort auf einem Allzeithoch. Diese Lage wurde durch den Ukraine-Krieg nochmal deutlich verschlechtert. Deutschland war als größter Gasimporteur der EU bisher stark von Gaslieferungen aus Russland abhängig. In Folge des Krieges gegen die Ukraine verringerte Russland im Laufe dieses Jahres kontinuierlich die Liefermengen und liefert durch die Pipeline NordStream 1 seit August gar kein Gas mehr. Dadurch ist ein großer Teil des Angebots an Gas an der Energiebörse weggebrochen, was die enorm gestiegenen Preise zur Folge hat. Mithilfe von Maßnahmen wie der Diversifizierung von Bezugsrouten, dem Ausbau erneuerbarer Energien sowie der Flüssiggas-Infrastruktur ("LNG") soll Deutschland in Zukunft unabhängiger von einzelnen Energieimporten werden. Dies sind jedoch alles Maßnahmen, die nicht sofort greifen können. Daher ist Energiesparen weiterhin das oberste Gebot.
Inzwischen sinken die Preise an den Energiemärkten wieder. Sie befinden sich aber nach wie vor auf einem hohen Niveau, und es ist schwierig vorauszusehen, wie sich die Preise entwickeln werden. Die Bundesnetzagentur geht aber davon aus, dass sich die starken Preisschwankungen in 2023 verringern werden.

Das Antragsverfahren ist im Oktober 2023 beendet worden.

Die Preise für Strom hängen immer auch von den Gaspreisen ab. Das hat auch damit zu tun, dass ein Teil des Erdgases in Deutschland auch zur Stromerzeugung mit Gaskraftwerken genutzt wird. In der Vergangenheit betraf das etwa 10-15 Prozent des gesamten verbrauchten Gases. Auch Fernwärme wird zum Teil aus Erdgas erzeugt. Daher senkt auch das Sparen beim Heizen mit Fernwärme mittelbar den Gasverbrauch Deutschlands.

Aktuell ist:

Der Härtefallfonds zur Vermeidung von Energiesperren soll ausgeweitet werden und auch Menschen im Lande Bremen zur Verfügung stehen, die keine Sozialleistungen beziehen. Diese müssen sich aber nicht an das Jobcenter wenden, sondern künftig an die Kompetenzstelle der Verbraucherzentrale. Derzeit unterstütz das zuständige Sozialzentrum.

Zur Pressemitteilung

Wenn Sie aufgrund zu hoher Energiekosten Schulden gemacht haben, wenden Sie sich schnellstmöglich an eine anerkannte Schuldner- oder Insolvenzberatungsstelle – wie etwa die Arbeitnehmerkammer Bremen sie im Rahmen der Öffentlichen Rechtsberatung anbietet.

Zudem bietet die Verbraucherzentrale Bremen eine kostenlose Energiebudgetberatung an.

Wenn Sie nur geringe Einkünfte haben, kann Ihnen auf Antrag zur Senkung der Unterkunftskosten Wohngeld bewilligt werden. Es richtet sich vor allem an Bezieherinnen und Bezieher niedriger Erwerbseinkommen, Altersrenten oder von Arbeitslosengeld (ALG I). Sowohl als Mieterin oder Mieter als auch für den Fall, dass sie Wohneigentum selbst nutzen, können sie wohngeldberechtigt sein, wenn sie nur über ein niedriges Einkommen verfügen.

Zum 01. Januar 2023 wurde das Wohngeld großflächig reformiert. Das neue "Wohngeld plus" beinhaltet nun dauerhaft eine Heizkostenkomponente, um den stark gestiegenen Energiekosten entgegenzuwirken. Statt bisher etwa 600.000 Haushalten haben nun 2 Millionen Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld, was etwa 4,5 Millionen Bürgerinnen und Bürgern entspricht. Außerdem verdoppelt sich die Höhe des durchschnittlich ausgezahlten Wohngelds auf rund 370 Euro pro Monat. Weitere Informationen zum neuen „Wohngeld plus“ und darüber, ob und wie sie Wohngeld beantragen können, erhalten sie hier.

Sie haben eine Mahnung erhalten und wissen nicht, wie Sie diese bezahlen sollen?
Nutzen Sie rechtzeitig die finanziellen Hilfsangebote der öffentlichen Verwaltung und kontaktieren Sie den swb-Kundenservice. Gemeinsam werden mit Ihnen Lösungen erarbeitet. Wenn in Einzelfällen keine staatliche Unterstützung möglich ist, steht im absoluten Notfall ein Härtefallfonds des Landes Bremens zur Verfügung. Hierüber informieren Sie ebenfalls die Beratungsstellen der öffentlichen Verwaltung. Weitere Informationen unter: