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Die wichtigsten Fakten im Überblick

Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Sicherheit der bremischen Energieversorgung und zu einer möglichen Gasmangellage:

Deutschland ist gut durch den Winter 2022/23 gekommen. Die Energieversorgung in Deutschland ist stabil und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Gleichwohl bleibt die Vorbereitung auf eine Krisensituation mit Energieengpässen oder –ausfällen, auch in Hinblick auf den derzeitigen Winter, eine zentrale Herausforderung, weswegen der Koordinierungsstab Gasmangellage auch weiterhin seine Arbeit fortsetzt.
Es ist zudem weiterhin wichtig, Strom und Gas einzusparen.

Aktuell sind die Gasspeicher gut gefüllt, die Gasversorgung ist stabil und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Neben einer Reduzierung des Gesamtgasverbrauchs haben auch der eher milde Winter und eine Verringerung der Exporte dazu beigetragen, dass die Versorgungssicherheit mit Strom und Gas für den Winter 2022/23 gewährleistet werden konnte. Bei der Bundesnetzagentur finden Sie jederzeit tagesaktuelle Informationen zum Stand der Energieversorgung: Bundesnetzagentur - Aktuelle Lage Gasversorgung

Auch die Lage auf den Energiemärkten hat sich insgesamt entspannt. Allein angesichts der hohen Preise, aber auch in Hinblick kommende Winter bleibt es allerdings wichtig, die Einsparbemühungen weiter aufrechtzuerhalten und jetzt nicht nachzulassen.
Bei der Bundesnetzagentur finden Sie jederzeit tagesaktuelle Informationen zum Stand der Energieversorgung.

In einer Krise regelt der Notfallplan Gas die bundesweite Gasversorgung. Dieser besteht aus mehreren Stufen: DieFrühwarnstufe wird bereits dann ausgerufen, wenn es Hinweise gibt, dass es zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgung kommen könnte. Die Alarmstufe greift, sobald eine Störung der Gasversorgung oder eine ungewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt. In dieser Phase kann der Markt die Nachfrage noch bewältigen. Es folgt die Notfallstufe: In besonders kritischen Lagen darf der Staat in den Markt eingreifen. Geregelt wird das über die Bundesnetzagentur (Bundeslastverteiler). Dann darf die Behörde über die Verteilung von Gas innerhalb Deutschlands entscheiden. Die Notfallstufe wird durch die Bundesregierung per Verordnung ausgerufen.
Für weitere Fragen zum Thema Gas-Notfallplan hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima eigens Antworten auf häufig gestellte Fragen veröffentlicht.

Sollte es dazu kommen, dass zu wenig Gas vorhanden ist, um alle zu versorgen, würde dies als Gasmangellage bezeichnet. Diese Situation würde Maßnahmen, die bis zur Abschaltung einzelner Einrichtungen oder zeitweise auch einzelner Regionen kommen könnten, notwendig machen. Fest steht aber, dass diese Abschaltungen nur im absoluten Notfall und nach vorher festgelegten Regeln der Bundesnetzagentur und Abwägungen – das heißt: wer ist besonders stark auf das Gas angewiesen und wer kann eher verzichten? – erfolgen.

Zurzeit sind die Marktakteure selbst dafür verantwortlich, die Versorgung aller Verbrauchenden in Deutschland aufrechtzuerhalten. Eine besondere Rolle spielen die Betreibenden der lokalen Netze. In Bremen ist das sowohl für Strom als auch für Gas . Für den Fall einer dramatischen Verschlechterung der Lage kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. Dann würde die Bundesnetzagentur zur übergeordneten Instanz, die in Absprache mit den Netzbetreibern über die Strom- und Gasversorgung bestimmt.

Ganz grundsätzlich würde eine Unterversorgung mit Gas noch nicht für einen großflächigen Ausfall der Versorgung sorgen. Das deutsche Energienetz ist mit mehrfachen Sicherungssystemen ausgestattet, sodass die Stabilität zunächst durch Verbrauchsreduktionen im Bereich von Großverbrauchenden der Wirtschaft und notfalls durch zeitlich oder räumlich begrenzte Abschaltungen weiter gewährleistet werden kann.
Sollten solche von Nöten sein, sind Privathaushalte besonders geschützt, haben also oberste Priorität. Weitere sogenannte „geschützte Kunden“, sind Verbrauchende mit eher geringem Energieverbrauch wie kleinere Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe oder Supermärkte. Weiterhin besonders geschützt sind Institutionen, die „grundlegende soziale Dienste“ erbringen. Durch diese Einordnung soll die Versorgung vulnerabler Bevölkerungsgruppen sichergestellt werden. Konkret meint das unter anderem Krankenhäuser, Hospize oder Pflegeheime. Laut Bundesnetzagentur umfasst diese Kategorie ebenfalls Schulen, Kindergärten, kommunale Versorger wie Abwasserbetriebe, die öffentliche Verwaltung als auch Organe der öffentlichen Sicherheit wie Feuerwehr und Polizei.
Alle weiteren gelten als "nicht geschützte Kunden". In der Praxis betrifft das vor allem Unternehmen mit hohem Energiebedarf wie etwa große Industriebetriebe. Oberstes Gebot ist, dass eine Maßnahme wie die Abschaltung von Industriebetrieben geeignet ist, die Sicherheit der Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Eine fest vorher festgelegte Liste oder Reihenfolge gibt es dafür nicht, da viele verschiedene Faktoren hier relevant sind – unter anderem: Wie voll sind die Gasspeicher? Wie viel konnte bereits eingespart werden? Wie ist die Lage bei unseren europäischen Nachbarländern? Welche Witterungsbedingungen sind zu erwarten? Auch die konkrete Tätigkeit eines nicht geschützten Unternehmens wird eine Rolle spielen. Dass es irgendwann zu Abschaltungen, die auch Privathaushalte betreffen, kommen könnte, ist nie gänzlich auszuschließen, zum jetzigen Zeitpunkt aber zunehmend unwahrscheinlich.

In Bremen wurde in den vergangenen Monaten und werden auch weiterhin vielfältige Vorbereitungen getroffen, um sich auf ein Notfallszenario vorzubereiten. Das umfasste unter anderem Vorkehrungen, um die Versorgung wichtiger Gebäude wie Krankenhäuser oder Polizeistellen unabhängig vom Stromnetz zu machen, vor allem durch die Anschaffung von Notstromaggregaten. Auch wurden Vorkehrungen getroffen, um auch im Krisenfall die Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz weiter betreiben oder auch Bürgerinnen und Bürger Anlauf- und Informationspunkte bieten zu können.

Diese Vorkehrungen helfen, Bremen für die Zukunft krisenfest zu halten. Der "Koordinierungsstab Gasmangellage" beobachtet die Situation weiter und bleibt im stetigem Austausch mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren wie den Netzbetreibenden.

Eine Mangellage wird in diesem Winter als zunehmend unwahrscheinlich eingestuft.

Wie oben beschrieben, ist ein Ausfall der Strom- und Gasversorgung zunehmend unwahrscheinlich. Dennoch kann es sinnvoll sein, sich auf den Ernstfall vorzubereiten. Auf der Seite der Bundesamts für Katastrophenschutz finden Sie viele Tipps, wie Sie für verschiedene Krisensituationen wie Stromausfälle vorsorgen können.

Eine Gasabschaltung ist zunehmend unwahrscheinlich. Für den Fall der Fälle wurden aber Vorkehrungen getroffen: Bremens bürgernahe Ämter, also das Bürgeramt und das Standesamt, blieben auch im Fall einer Gasmangellage, wie in der Einordnung der Bundesnetzagentur nach geschützten und nicht-geschützten Kunden weiter geöffnet und ständen für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Dies gilt selbstverständlich ebenso für die Ortsämter, die Feuerwehr, den Rettungsdienst und die Polizei. Die Notrufe von Polizei und Feuerwehr sind nur in akuten Gefahrensituationen zu wählen. Sie sind keine Auskunftsstellen. Auskünfte erteilen die Hotlines der Leistungserbringer (wesernetz Bremen GmbH) oder das Bürgertelefon Telefon: 115.

Im Katastrophenfall werden Sie weiterhin über die lokalen TV- und Radiosender mit Informationen versorgt. Außerdem empfiehlt das Innenressort die Nutzung der "Nina-App" auf dem Smartphone. Im Ernstfall würden auch die digitalen Informationstafeln an den Haltestellen genutzt. Zudem ist seit Februar 2023 der SMS-Warndienst "Cell Broadcast" in allen Bundesländern aktiv, über den die Bürgerinnen und Bürger in Katastrophenfällen automatisch per Kurznachricht über das Mobiltelefon gewarnt werden.

Ein entsprechender Probealarm wird regelmäßig durchgeführt.