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Förderung: ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT

Anfragen zu Förderungen in 2026 können erst nach Beschluss des Haushalts beantwortet werden!

Organisationen mit Sitz in der Freien Hansestadt Bremen und solche, die Aktivitäten im Land Bremen durchführen, können finanzielle Unterstützung durch die Senatskanzlei beantragen. Die Förderung kann für Veranstaltungen, Bildungsangebote sowie Projekte im Land Bremen und in Ländern des Globalen Südens erfolgen. Die Förderungen sind gebunden an das jeweilige Kalenderjahr.

Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit uns auf, um die Förderfähigkeit Ihres Projektes zu besprechen.

Ansprechpartner*innen

Förderung: STÄDTEPARTNERSCHAFTEN

Anfragen zu Förderungen in 2026 können erst nach Haushaltsbeschluss beantwortet werden!

Organisationen mit Sitz in der Freien Hansestadt Bremen und solche, die Aktivitäten im Bereich Städtepartnerschaften in Bremen durchführen, können finanzielle Unterstützung durch die Senatskanzlei beantragen. Die Förderung kann für Veranstaltungen, Bildungsangebote sowie Projekte in der Stadt Bremen und in Bremens Partnerstädten erfolgen. Die Förderungen sind gebunden an das jeweilige Kalenderjahr.

Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit uns auf, um die Förderfähigkeit Ihres Projektes zu besprechen.

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