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Abteilung 3 - Protokoll, Auswärtige Angelegenheiten, Interkulturelle und Interreligiöse Angelegenheiten

Die Freie Hansestadt Bremen ist seit Jahrhunderten international ausgerichtet. Durch Handel, Wissenschaft und Kultur bestehen ebenso traditionsreiche wie zukunftsorientierte Partnerschaften in Europa und der Welt. Als freie Hansestadt ist Bremen geprägt von der Tradition republikanischer Freiheit und Souveränität, was den Stadtstaat bzw. Zwei-Städtestaat Bremen heute selbstbewusst als Metropole im Nordwesten bestimmt.

Bremen ist in vielen Aktionsfeldern und mit zahlreichen Institutionen international aktiv und institutionell eng vernetzt. Dazu gehören intensiv gelebte Städte- und Regionalpartnerschaften ebenso wie fachspezifische oder projektbezogene Mitgliedschaften in multilateralen Netzwerken. Zum Profil als Bundesland und Großstadt gleichermaßen zählt daneben seit Jahrzehnten unabdingbar das Engagement für den globalen Süden und in der Entwicklungszusammenarbeit.

Die Repräsentation der Freien Hansestadt Bremen als Land und Stadt sowie ihrer Beziehungen im Inneren und in den vielfältigen Beziehungen nach Außen in internationalen und diplomatischen Zusammenhängen folgt einem diffizilen Regelwerk: dem Protokoll.

Protokollarische Ehren für offizielle Gäste der Freien Hansestadt Bremen als Stadt und Land sind je nach Anlass die offizielle Beflaggung des Rathauses, der rote Teppich oder ein Eintrag in das Goldene Buch. Dabei entspricht es den nationalen und internationalen Gepflogenheiten, gegenseitig Geschenke auszutauschen. Insbesondere bei Staatsbesuchen ist dies Tradition und Ausdruck der jeweiligen Wertschätzung, des Respekts und der Kultur.

Die inneren Beziehungen der Amts- und Würdenträger untereinander spiegeln sich, unter der Regie des Protokolls, in den Veranstaltungen genauso wie in der Korrespondenz oder in der persönlichen Begegnung wider. Daher ist die Rangfolge von Amts- und Würdenträgern ein wichtiges Kriterium für den Umgang mit offiziellen Persönlichkeiten. Dazu gehören auch die korrekten Anschriften und Anreden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Ratgeber für Anschriften und Anreden, herausgegeben vom Bundesministerium des Inneren. Die protokollarischen Richtlinien sind eine gelebte Konvention im föderalen Deutschland, die sich mit der Zeit verfestigt hat. Es gibt keine bundesweite Verordnung, um die Vielzahl der verschiedenen politischen Strukturen, Gepflogenheiten und Umstände zu berücksichtigen. Deshalb ist bei Senatsveranstaltungen schon im Vorfeld viel Erfahrung und diplomatisches Geschick erforderlich, um den Amtsinhaber/innen und Würdenträgern und den dahinterstehenden Menschen und deren Bedeutung für die Gesellschaft gerecht zu werden.

Bei Fragen zum Protokoll steht Ihnen das Team der Abteilung 3 jederzeit zur Verfügung und wird Ihnen gerne Hilfestellung geben

Protokoll und Veranstaltungen des Senats

Zu den Aufgaben des Referates 30 gehört die Gestaltung des organisatorischen und zeremoniellen Rahmens für erfolgreiche politische Gespräche, Begegnungen und Veranstaltungen.

Auswärtige Angelegenheiten, Orden und Ehrungen

Das Referat 31 befasst sich mit Auswärtigen Angelegenheiten. Dazu gehört die Betreuung des Konsularkorps der Freien Hansestadt Bremen, der Botschafterinnen und Botschafter sowie der Generalkonsulinnen und Generalkonsuln ausländischer Staaten.

Interkulturelle und interreligiöse Angelegenheiten, Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften

Einen Arbeitsschwerpunkt im Referat 32 bildet der politische Kontakt zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften im Land Bremen: Verbindungen zu den christlichen Kirchen, zur Jüdischen Gemeinde, zum Islam und anderen Glaubensgemeinschaften werden an dieser Stelle gepflegt.

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