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Medienpolitik

Der Bereich der Medienpolitik ist eng mit den anderen Politikbereichen verbunden, da viele Aktivitäten der Umsetzung politischer Vorgaben dienen. Beispielsweise enthält der entsprechende Aussagen, deren Umsetzung durch das Referat Medien und IT (Referat 11) initiiert und begleitet wird. Die Senatskanzlei übernimmt die Koordination und Vernetzung der medienpolitischen Aktivitäten im Land.

Gemeinsam mit den anderen Ländern verantwortet die Senatskanzlei auch die bundesweite Medienpolitik. In der Praxis bedeutet das, dass sich die Medienreferate aller Staats- und Senatskanzleien der Länder in einem ständigen Abstimmungs- und Kooperationsprozess befinden.

Die politischen Entscheidungen zur länderübergreifenden Medienpolitik werden in verschiedenen Gremien vorbereitet und zuletzt von der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder (MPK) beschlossen. Das Fachgremium der MPK ist die Rundfunkkommission der Länder, in der der Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund vertreten ist.

Zudem hat das Land Bremen - wie auch andere Länder - jeweils einen Sitz im ZDF-Fernsehrat sowie im Hörfunkrat des Deutschlandradios. Diese Gremien stellen Richtlinien für die Sendungen der beiden Rundfunkanstalten auf und beraten die Intendanten in Programmfragen. Sie überwachen die Einhaltung der Richtlinien und der in ZDF- und DLR-Staatsvertrag aufgestellten Grundsätze. Der ZDF Fernsehrat und der DLR-Hörfunkrat vertreten auch die Belange des Publikums. Die Vertretung Bremens im ZDF-Fernsehrat nimmt der Bevollmächtigte beim Bund als Mitglied wahr. Er ist zudem Mitglied und Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen, Technik und Investitionen im ZDF-Fernsehrat.

Medienpolitische Debatten werden vor allem im Parlament geführt. Der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit (WMDI) ist das Fachgremium in der Bremischen Bürgerschaft. Hier besprechen und bewerten die Abgeordneten neue Gesetzesentwürfe. Für alle Fragen des WMDI steht das Medienreferat zur Verfügung.