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Leitbild und Kriterien der Bürgerbeteiligung in Bremen (Verabschiedet am 19.11.18)

Bremens Bürgerinnen und Bürger, die Beiräte, die Stadtbürgerschaft und der Senat sowie die Verwaltung begreifen gute Bürgerbeteiligung als wichtigen und bereichernden Austausch im politischen Entscheidungsprozess.

Gute Bremer Bürgerbeteiligung fördert die Identifikation mit der Stadt Bremen und stärkt den Gemeinsinn.

Bremer Bürgerbeteiligung stellt das Gemeinwohl, nicht das Einzelinteresse ins Zentrum der Bemühungen.

Gute Bürgerbeteiligung fördert Vielfalt durch Gender Mainstreaming sowie durch die Einbeziehung verschiedener Bevölkerungsgruppen wie beispielsweise Kinder, Jugendliche, Seniorinnen und Senioren, Migrantinnen und Migranten sowie Menschen mit Behinderung. Beteiligungsprozesse werden frühzeitig darauf hin überprüft, dass alle Geschlechter gleichermaßen gerecht behandelt werden.

Bürgerbeteiligung findet auf der kommunalen Entscheidungsebene in der jeweils angemessenen Form statt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • es besteht Einigkeit zwischen Beirat und verantwortlichem(n) Fachressort(s) oder
  • der Träger eines privaten Planungsvorhabens regt ein Beteiligungsverfahren an, das von Beirat und Fachressort unterstützt wird, oder
  • die Bürgerschaft und / oder der Senat fasst einen Beschluss dazu.

Darüber hinaus sollen nachfolgende Kriterien gelten, die komplexe Bürgerbeteiligungsverfahren erfordern:

  • das Interesse von einer Vielzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern oder ein besonderes Interesse einzelner Stadtteile ist erkennbar oder
  • eine Vielzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern ist betroffen oder
  • es handelt sich um große gesamtstädtische Vorhaben oder wegweisende Zukunftsplanungen, die Ressourcen der Stadt auf viele Jahre binden.

Bremer Bürgerbeteiligung braucht frühzeitige, umfassende, verständliche und zugängliche Informationen sowohl für die Beiräte als auch die Bürgerinnen und Bürger.
Das umfasst:

  • die Begründung der Planungen,
  • die Ideen und inhaltliche Überlegungen,
  • die Informationen über die Wirkung und Konsequenzen der Planungen,
  • die Erläuterung der Finanzierung,
  • die Erläuterung der Beteiligungsmöglichkeiten,
  • die Transparenz der Zeitplanung.

Rahmen und Gestaltungsspielraum von Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten sind in Bremen transparent und verständlich definiert und ansprechend kommuniziert.

Dazu gehört:

  • die Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung sind klar definiert,
  • die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind genannt,
  • Verantwortliche sind genannt und die Form der Kommunikation ist definiert,
  • der Teilnehmerkreis wird möglichst gleichberechtigt erreicht und festgelegt (anzustreben ist dabei ein ausgewogenes Verhältnis von Geschlechts- und Altersgruppen sowie eine soziale und kulturelle Mischung),
  • die zeitlichen und organisatorischen Abläufe der Beteiligungsverfahren sind sichtbar,
  • alle zu berücksichtigenden Interessen werden gehört,
  • mögliche Alternativen im Planungsprozess werden aufgezeigt.

Bremer Bürgerbeteiligung nutzt niedrigschwellige, offene und möglichst breite Beteiligungsformate und ermöglicht positive Erfahrungen im Prozess.

Dazu braucht es:

  • aktivierende Arbeit mit und in den Beiräten und in den Stadtteilen durch verstärkte Nutzung bestehender Einrichtungen unter Einbeziehung vieler Akteure, zum Beispiel auch von Gewerbe- oder Sportvereinen,
  • zielgruppenspezifische Förderung der Beteiligungsmöglichkeiten z. B. von Kindern, Jugendlichen, Seniorinnen und Senioren sowie von Migrantinnen und Migranten,
  • Projekte mit klarem Rahmen, die in der Realisierung positive Erfahrung ermöglichen.

Bremer Bürgerbeteiligung braucht verlässliche und wertschätzende Kommunikation auf Augenhöhe.
Das erfordert:

  • eine Kultur der gegenseitigen Wertschätzung,
  • verlässliche, erreichbare Ansprechpartner,
  • Formate und Zeitfenster für Rückmeldungen.

Bremer Bürgerbeteiligung beginnt zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Gut informierte Beiräte, Bürgerinnen und Bürger sind das Ziel.
Das erfordert:

  • von Seiten der verantwortlichen Akteure die Veröffentlichung ihrer Projekte in einer Vorhabenliste mit Zeitplan und vorgesehenen Beteiligungsmöglichkeiten.

Diese Vorhabenliste wird mit Unterstützung aller Ressorts zentral durch die Senatskanzlei erstellt und in geeigneter Form veröffentlicht, um einen Gesamtüberblick über die bürgerbeteiligungsrelevanten Projekte des Senats zu verschaffen.

  • eine Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, das vorgesehene Beteiligungsformat zu diskutieren.

Bremer Bürgerbeteiligung nutzt vielfältige, attraktive Veranstaltungsformate und Methoden.

Das umfasst:

  • den niedrigschwelligen Zugang durch größtmögliche Barrierefreiheit oder einfache Sprache und Kommunikationshilfen (beispielsweise Gebärdendolmetscherinnen/Gebärdendolmetscher),
  • die Aufbereitung der dazu notwendigen Informationen,
  • eine Festlegung des Beteiligungsformates in der Konzeptphase der jeweiligen Projekte.

Bremer Bürgerbeteiligung kann in drei verschiedenen Abstufungen stattfinden:

  1. Information
    zum Beispiel Informationsveranstaltungen zu unterschiedlichen Planungsthemen, öffentliche Einsichtnahme, Aushang
  2. Diskussion
    zum Beispiel in öffentlichen Diskussionsveranstaltungen, bei Befragungen und in Bürger/innenversammlungen
  3. Mitwirkung
    zum Beispiel Planungskonferenzen, Runde Tische, Arbeitsgruppen, Planungszellen, Zukunftswerkstätten.

Weiterentwicklung der Leitlinien:

Diese Leitlinien verstehen sich als "lernendes Instrument". Sie werden von Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung eingeübt und erprobt. Erfahrungen aus der Umsetzung der Leitlinien werden bei der zentralen Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung ausgewertet und die Leitlinien ggf. auf dieser Basis weiterentwickelt.