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Referat 32 - Interkulturelle und interreligiöse Angelegenheiten, Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften

Dr. Martina Höhns

Foto von Martina Höhns

Referatsleiterin
Interkulturelle und interreligiöse Angelegenheiten, Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften

Senatskanzlei
- Rathaus -
Am Markt 21, 28195 Bremen

Einen Arbeitsschwerpunkt im Referat bildet der politische Kontakt zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften im Land Bremen: Verbindungen zu den christlichen Kirchen, zur Jüdischen Gemeinde, zum Islam und anderen Glaubensgemeinschaften werden an dieser Stelle gepflegt.

In dem Referat werden grundsätzliche Fragestellungen interkultureller, weltanschaulicher und interreligiöser Angelegenheiten sowie der Erinnerungskultur bearbeitet und Kontakte zu Akteuren der Zivilgesellschaft gehalten, die für diese Aufgabenfelder relevant sind.

Die Freie Hansestadt Bremen schloss mit den Evangelischen Kirchen in Bremen, der Jüdischen Gemeinde im Lande Bremen, der katholischen Kirche, den Islamischen Religionsgemeinschaften im Lande Bremen sowie der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. Verträge, die z.B. Vereinbarungen und Regelungen zur Religionsfreiheit, den gesetzlichen Schutz kirchlicher Feiertage sowie Seelsorge enthalten.

Verträge der Freien Hansestadt Bremen mit

Darüber hinaus ist 2012 eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Senat der Freien Hansestadt Bremen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Bremen e.V. (Bremer Sinti Verein e.V. und Bremerhavener Sinti Verein e.V.) geschlossen worden.

Anpassungen der Landesleistung der Freien Hansestadt Bremen an die Jüdische Gemeinde im Lande Bremen

Hinzu kommt die Organisation und konzeptionelle Weiterentwicklung kleinerer und größerer Projekte (u.a. der "Nacht der Jugend) sowie die Begleitung und Kontaktpflege unterstützender Netzwerke.

Im Referat werden Maßnahmen und Projekte gegen religiöse Diskriminierung und für interreligiösen Dialog gefördert, für die in den Jahren 2022 und 2023 Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Informationen darüber, welche Projekte gefördert werden können, finden Sie in der Förderrichtlinie (pdf, 847.3 KB) .