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Wappen, Flaggen, Siegel

Ein Bild vom Großen Bremisches Staatswappen.
Großes Bremisches Staatswappen.

Die Senatskanzlei ist Genehmigungsbehörde für die ordnungsgemäße Verwendung und Nutzung des bremischen Staatswappens. Die Verordnung des Senats über den Gebrauch des bremischen Staatswappens, vom 14. Mai 1897 ( Brem.GBl. S. 51) regelt die wenigen Ausnahmen, in denen das bremische Staatswappen durch Private gebraucht werden darf.

Ansprechpartner in der Senatskanzlei sind Kerstin Lührßen und Heike Ludewigs, erreichbar unter wappen@sk.bremen.de