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Amts- und Gesetzblatt, Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Verkündungsorgane der Freien Hansestadt Bremen sind nach Artikel 123 Absatz 3 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und nach dem Bremischen Gesetz über die Verkündung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und anderen Vorschriften (Bremisches Verkündungsgesetz) vom 18. September 2012 (Brem.GBl. S. 409) das Gesetzblatt und das Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen. Im Gesetzblatt werden Gesetze und Ortsgesetze der Gemeinden sowie Rechtsverordnungen, sofern ihre Veröffentlichung nicht gesetzlich im Amtsblatt vorgeschrieben ist, verkündet. Andere Rechtsverordnungen und Rechtsvorschriften sowie andere bedeutsame Bekanntmachungen werden im Amtsblatt verkündet.

Amtsblatt und Gesetzblatt werden von der Senatskanzlei herausgegeben. Hier werden die von der Bremischen Bürgerschaft, den Senatsressorts oder von anderen Stellen inner- und außerhalb der Bremischen Verwaltung zugelieferten Texte auf ihre formelle Richtigkeit geprüft und veröffentlicht.

Gemäß § 5 i.V.m. § 9 Bremisches Verkündungsgesetz werden das Gesetz- und das Amtsblatt seit dem 31. Dezember 2012 elektronisch verkündet und sind unter www.gesetzblatt.bremen.de und www.amtsblatt.bremen.de abrufbar. Das Gesetz- und das Amtsblatt sind jederzeit frei zugänglich und können unentgeltlich gespeichert und ausgedruckt werden. Ein kostenfreier Newsletter informiert nach einer Anmeldung Interessierte elektronisch über neu erscheinende Ausgaben. Bei den Ortsämtern in Bremen und dem Magistrat in Bremerhaven (Stadtbibliotheken) können die Ausgaben ebenfalls eingesehen werden. Dort und in der Senatskanzlei können auf Wunsch gegen Erstattung der Kosten Ausdrucke oder Kopien angefertigt werden.

Amtliche Bekanntmachungen gehören ebenfalls zum Verkündungswesen. Sie werden unter www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de (in Bremerhaven www.amtliche-bekanntmachungen.bremerhaven.de) veröffentlicht. Durch einen Hinweis in den Tageszeitungen (Weser-Kurier/Bremer Nachrichten und Nordsee-Zeitung) wird auf die aktuellen Amtlichen Bekanntmachungen aufmerksam gemacht.