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Wandgemälde Salomons Urteil

Eindrucksvoll hat der Maler (vermutlich Bartholomäus Bruyn d.Ä.) 1532 die Geschichte von Salomons Urteil aus dem Alten Testament in Szene gesetzt. Großflächig prangt es an der Nordwand der Oberen Rathaushalle. Symbolisch ermahnte es den Rat der Stadt, bei seiner Rechsprechung ein ausgewogenes Urteil zu finden. Dem Rat der Stadt oblag nämlich früher auch die Rechtsprechung. In vergangenen Jahrhunderten wurde es mehrfach übermalt.