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Einführung und Aktuelles

Auch im Bundesland Bremen mit seinen Städten Bremerhaven und Bremen gibt es neben dem Landes- und Stadtparlament, eine stark verankerte Kommunalpolitik. Mitmachen und sachliche Kritik sind unabdingbare Elemente für eine funktionierende örtliche Gemeinschaft. Die Kommunalpolitik bietet die Möglichkeit, sich aktiv einzumischen. Die Stadt Bremen lebt von der Vielfalt ihrer Stadt- und Ortsteile, die sich nur auf der Grundlage des sozialen und kulturellen Engagements ihrer Bürgerinnen und Bürger entfalten kann. Das in der Stadtgemeinde Bremen etablierte Modell der Ortsämter und Beiräte garantiert seit 1949 die frühzeitige Bürgerbeteiligung bei Verwaltungsentscheidungen mit unmittelbaren Auswirkungen für den Wohn- und Lebensbereich der Stadtteilbevölkerung.

Die Stärkung der Beiräte und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements sind wesentliche Bestandteile der Regierungsarbeit in den Jahren 2015 bis 2019.

Neues Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter

Als ein weiterer Baustein dieses Schwerpunkts der Senatspolitik ist am 10. Februar 2010 eine umfassende Neufassung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter in Kraft getreten.

Die aktuelle Fassung (Februar 2021) finden Sie hier als Download (pdf, 194.6 KB).

Im Vergleich zur Systematik im bisherigen Beirätegesetz wurden § 6 „Bürger- und Jugendbeteiligung“, § 7 „Informationsrechte des Beirates“ und § 8 „Maßnahmen und Planungen“ neu eingefügt. Damit soll verdeutlicht werden, dass mit den Themen „Informationen“, „Planung und Koordinierung“ sowie „Bürger- und Jugendbeteiligung“ die künftigen Schwerpunkte der Arbeit in den Beiräten angesprochen sind. Die Neufassung des Ortsgesetzes präzisiert und erweitert auch die Beteiligungs- und Entscheidungsrechte in § 9 und § 10. Weitere wichtige Punkte in der Neufassung sind die Gestaltung des Einvernehmensverfahrens in § 11 sowie die Neugestaltung der Aufgaben der Ortsämter in § 29.

Planungskonferenzen und veränderte Mittelvergabe bei der Grünpflege

Besonders hervorzuheben sind die nun einzuberufenden Planungskonferenzen, auf denen Beiräte und Senatsressorts gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern die künftige Stadtteilentwicklung diskutieren werden. Auch die Mitspracherechte der Beiräte bei der Festlegung von Unterhaltungs- und Investitionsmitteln für Grünpflege, Kinderspielplätzen und Maßnahmen nach dem Jugendanpassungskonzept sind als Neuerung zu nennen.

Dieser nun geltenden Endfassung des Ortsgesetzes ist ein knapp zweijähriger, sehr umfangreicher Beteiligungsprozess in den Beiräten, in der Stadtbürgerschaft und den senatorischen Dienststellen vorausgegangen. Viele Anregungen und Einwürfe wurden diskutiert und abgewogen. Als Ergebnis liegt nun eine neue Grundlage für die Beiratsarbeit vor, die Bürgermeister Jens Böhrnsen als „Meilenstein in der Geschichte der bremischen Beiräte“ bezeichnet hat.

Neue Ortsamtsleitungen brauchen Votum des Beirates

Zu Beginn der Legislaturperiode sind zur Stärkung der Beiräte und der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements bereits folgende Maßnahmen umgesetzt worden:

  • Ortsamtsleitungen können nach der entsprechenden Änderung des Beirätegesetzes in Zukunft nicht mehr gegen das Votum des jeweiligen Beirats ernannt werden.
  • Die Zuständigkeit für Ortsämter und Beiräte wurde als übergreifende Aufgabe der Senatskanzlei zugeordnet.
  • In der Bürgerschaft wurde ein Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Beiratsangelegenheiten eingerichtet.

Zu Beirats- und Ortsamtsbereiche