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Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss kann im Gesetzgebungsverfahren vom Bundesrat oder bei zustimmungspflichtigen Gesetzen auch von der Bundesregierung oder dem Bundestag angerufen werden.
Zweck des Vermittlungsverfahrens ist es, Einigungsvorschläge zu unterbreiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat auszugleichen.

Der Vermittlungsausschuss besteht aus je 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. Mitglied für Bremen ist Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte. Stellvertretendes Mitglied für Bremen ist Bürgermeisterin Dr. Maike Schaefer.

Die Sitzungen des Vermittlungsausschusses sind vertraulich. Die in den Ausschuss entsandten Mitglieder des Bundesrates sind nicht an Weisungen ihrer Landesregierung gebunden. Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses erfolgt in Form einer Empfehlung, die erneut im Bundesrat und Bundestag beraten wird.

Der Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund
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