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Referat 31 - Auswärtige Angelegenheiten, Orden und Ehrungen

Ansprechperson

N.N.

Referatsleitung

Senatskanzlei
- Rathaus -
Am Markt 21, 28195 Bremen

Referat 31 der Protokoll-Abteilung befasst sich mit Auswärtigen Angelegenheiten. Dazu gehört die Betreuung des Konsularkorps der Freien Hansestadt Bremen, der Botschafterinnen und Botschafter sowie der Generalkonsulinnen und Generalkonsuln ausländischer Staaten, sowie internationaler Konferenzen.

Darüber hinaus werden die Besuche von ausländischen Staatsoberhäuptern, Regierungschefinnen und Regierungschefs und Ministerinnen und Ministern organisiert. Hinzu kommen die Besuche von Verfassungsorganen (wie Besuche des Bundespräsidenten und der Bundeskanzlerin) sowie Besuche der Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder.

Die Begleitung von großen bremischen Traditionsveranstaltungen wie der Schaffermahlzeit und des Stiftungsfests des Ostasiatischen Vereins gehören ebenso zum Aufgabengebiet des Referats.

Orden und Ehrungen

Das ehrenamtliche Engagement vieler Bremerinnen und Bremer in unterschiedlichen Bereichen und Strukturen würdigen Stadt und Land Bremen durch verschiedene individuelle Ehrungen. Zu den innerbremischen Anerkennungen gehört das Überreichen von Urkunden im Rahmen von Senatsempfängen für Einzelpersonen oder Gruppen, sowie eine Einladung zum Neujahrsempfang des Senats. Außerdem wird bürgerschaftliches Engagement am Tag des Ehrenamtes durch das Fachressort anerkannt und ausgezeichnet.

Zusätzlich gibt es Formen der überregionalen Anerkennung ehrenamtlichen Engagements. Hierzu gehört die Einladung zum Neujahrsempfang des Bundespräsidenten ins Schloss Bellevue oder die Teilnahme am Programm von Bundesratspräsidentin oder Bundesratspräsident und Bundespräsident im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober. Bei der Benennung der Bürgerinnen und Bürger steht immer das ehrenamtliche Engagement im Mittelpunkt, welches durch die Einladung gewürdigt wird. Die höchste Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland ist die Verleihung eines Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland durch den Bundespräsidenten. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann eine Verleihung des Verdienstordens an eine Person, die sich durch besonderes ehrenamtliches Engagement hervorgetan hat, anregen. Es gibt acht verschiedene Abstufungen des Verdienstordens, beginnend mit der Verdienstmedaille. Weitere Details zu den Verdienstorden finden Sie hier].

Die Freie Hansestadt Bremen verleiht je mit Beschlussfassung des Senats die Rettungsmedaille in Silber oder Bronze, die Medaille für Kunst und Wissenschaft, die Ehrenmedaille in Gold, sowie die Ehrenbürgerschaft für besondere Verdienste.

Mit dem internationalen Bremer Solidaritätspreis würdigt der Senat darüber hinaus alle zwei Jahre eine Persönlichkeit oder Initiative, die sich mit Zivilcourage für Freiheit, Toleranz und Menschenrechte in den Krisenregionen des globalen Südens einsetzt.

Um die Staatspraxis protokollarischer Angelegenheiten auf bundesweit gleichwertigen Standards zu halten, steht Referat 31 in intensivem Austausch mit dem Bundespräsidialamt (insbesondere Ordensangelegenheiten), dem Auswärtigen Amt, dem Bundestag sowie den in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Botschaften und Konsulaten.

Wappen, Flaggen und Siegel

Der Bereich Recht und Angelegenheiten der bremischen Hoheitszeichen ist im Referat 31 verortet.

Die Senatskanzlei ist Genehmigungsbehörde für die ordnungsgemäße Verwendung und Nutzung des bremischen Staatswappens. Die Verordnung des Senats über den Gebrauch des bremischen Staatswappens, vom 14. Mai 1897 (Brem.GBl. S. 51) regelt die wenigen Ausnahmen, in denen das bremische Staatswappen durch Private gebraucht werden darf.

Weitere Informationen zu den Wappen und Flaggen der Freien Hansestadt Bremen:

Außerdem ist das Referat 31 zuständig für Aufgaben, die sich aus den Beziehungen zwischen der Bundeswehr und dem Land Bremen ergeben, insbesondere hält es die Verbindung des Senats zum Landeskommando Bremen.